Frage: nachfrage bzgl. antwort

hallo, leider ist ihre antwort auf meine frage schwer zu deuten und beantwortet diese leider nicht, daher meine nachfrage mit der bitte auf beantwortung. ursprüngliche frage: hallo, ich lebe mit meinem partner in nicht-ehelicher gemeinschaft. unser erstes kind trägt meinen nachnamen (vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht vorhanden). nun soll unser zweites kind geboren werden und dann beide kinder den nachnamen des vaters annehmen. geht das? also kann der nachname unseres ersten kindes auf den nachnamen des vaters geändert werden? gruß ihre antwort: Hallo, ich denke, da müssen beide Kinder den gleichen Namen tragen Liebe Grüsse, NB 'den gleichen namen' - heißt das jetzt: nach geburt des zweiten kindes können beide kinder den nachnamen des vaters annehmen/tragen ? oder: nach der geburt des zweiten kindes muss das zweite kind meinen nachnamen annehmen, da auch das erste kind so heißt? gruß

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 16:39



Antwort auf: nachfrage bzgl. antwort

Hallo, bei der Geburt des ersten Kindes muss man sich entscheiden u es muss sehr gute Gründe geben, diese Entscheidung später zu ändern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2010