Nachfrage Betreuungsunterhalt/Darlehensverbindlichkeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachfrage Betreuungsunterhalt/Darlehensverbindlichkeiten

Guten Tag Frau Bader, erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort! Was genau heißt 'nachweisbar geltend gemacht'? Ich habe ihn mehrmals schriftlich aufgefordert Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zu zahlen. Kindesunterhalt hat er dann den Mindestsatz bezahlt, Betreuungsunterhalt hat er abgelehnt. Vielen Dank und Liebe Grüße

von Alexis86 am 12.05.2020, 20:35



Antwort auf: Nachfrage Betreuungsunterhalt/Darlehensverbindlichkeiten

Hallo, Sie müssen beweisen, dass Sie ihn in Verzug gesetzt haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2020