Frage: Mutterschutzfrist

Hallo, mein Kind kam auf die Welt bevor ich überhaupt in Mutterschutz gegangen bin. Ich bekomme ja dann statt 8 Wochen 12 Wochen Mutterschutz. Meine Frage: hängen sich die 6 Woche die man normalerweise vor der Geburt hat an die 12 Wochen Mutterschutz dran. Heißt also ich hätte 18 Wochen Mutterschutzfrist? Mein AG meint er hängt sich nicht dran. Ich habe da aber schon anderes gehört und bin diesbezüglich ziemlich unsicher. Könnten sie mir auch sagen wo ich das evtl. nachlesen kann bzw. welcher Paragraph für mich zutrifft? Damit ich es meinem AG schwarz auf weiß zeigen kann. Gruß Verona

Mitglied inaktiv - 19.01.2002, 11:14



Antwort auf: Mutterschutzfrist

Liebe Verona, bei www.redmark.de finden Sie das MutterschutzG. Im § 6 Abs. finden Sie, was Sie suchen-die Zeiten werden drangehängt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2002



Antwort auf: Mutterschutzfrist

Hallo, als meine Tochter als Frühchen auf die Welt kam, habe ich die 12 Wochen bekommen plus die Zeit, die mir vor der Geburt nicht mehr gegönnt waren. Dies allerdinsgs als BEamtin, ich schätze, es ist allgemeines Recht?! Gruzß Jutta

Mitglied inaktiv - 20.01.2002, 13:49