Hallo, mein Kind kam auf die Welt bevor ich überhaupt in Mutterschutz gegangen bin. Ich bekomme ja dann statt 8 Wochen 12 Wochen Mutterschutz. Meine Frage: hängen sich die 6 Woche die man normalerweise vor der Geburt hat an die 12 Wochen Mutterschutz dran. Heißt also ich hätte 18 Wochen Mutterschutzfrist? Mein AG meint er hängt sich nicht dran. Ich habe da aber schon anderes gehört und bin diesbezüglich ziemlich unsicher. Könnten sie mir auch sagen wo ich das evtl. nachlesen kann bzw. welcher Paragraph für mich zutrifft? Damit ich es meinem AG schwarz auf weiß zeigen kann. Gruß Verona
Mitglied inaktiv - 19.01.2002, 11:14