Frage: Mutterschutzaufklärung

Sehr geehrte Frau Bader Ich bin in der 16. Woche schwanger und die Freude darüber ist riesig. Es ist meine erste Schwangerschaft und somit kenne ich mich mit den Gesetzen bzw. Bestimmungen über die Aufklärung des Mutterschutzes nicht aus. Ich habe es meinem Arbeitgeber mitgeteilt und dieser hat darauf hin mir einen Auszug aus dem Gesetz per Post zugesandt. Auf meine Frage hin ob noch ein persönliches Gespräch stattfinden würde bekam ich zur Antwort ob ich nicht lesen könne da alles wesentliche betreffend meines Mutterschutzes wohl in diesem Auszug stehen würde. Leider weiß ich nicht ob dies auch so stimmt! Nun meine Frage, sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet ein persönliche Gespräch über den Mutterschutz zu führen? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im vorraus

Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 14:25



Antwort auf: Mutterschutzaufklärung

Hallo, nein, muss er nicht. Aber wenn Sie noch Fragen haben - Sie haben ja mich ;-) Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2008



Antwort auf: Mutterschutzaufklärung

Da hätten die Arbeitgeber ja viel zu tun.. Mal im Ernst: mehr als Dir die Gesetzestexte vorlesen könnte doch in einem "persönlichen Gespräch" auch nicht stattfinden, oder? Abgesehen davon kann der komplette Gesetzestext auch ganz sicher online abgerufen werden.

Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 17:39



Antwort auf: Mutterschutzaufklärung

Ist zwar nicht meine eigentliche Frage beantwortet aber vielen Dank. Da frag ich mich warum sollte es man dem Arbeitgeber dann mitteilen? Aus dem Internet kann ich mir alles ziehen, aber da steht nicht drin wo sich der Ruheraum für Schwanger bei uns im Geschäft befindet!

Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 18:29



Antwort auf: Mutterschutzaufklärung

Der Arbeitgeber muß wissen, daß Du schwanger bist, weil Du ja irgendwann in den Mutterschutz gehst und er bei Bedarf für Arbeitsbedingungen sorgen muß, die schwangerengerecht sind, d.h. nicht lange stehen, keine schweren Lasten heben etc. Nach einem Ruheraum kannst du doch einfach fragen!

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 08:20



Antwort auf: Mutterschutzaufklärung

1.) Der AG ist nicht verpflichtet, mit Dir ein "persönliches" Gespräch zu führen. Wenn Du es aber möchtest, wäre es nett. 2.) Auf den Ruheraum sollte er Dich schon hinweisen, bzw. sollte der generell bekannt sein. Frag doch einfach mal :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 09:49



Antwort auf: Mutterschutzaufklärung

Vielen Dank für die liebe Antwort.

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 12:29