Hallo Frau bader!
Ich hätte da mal eine frage:also ich bin seit dem 11.6.2013 noch 1 jahr in Elternzeit für meine 7 jährige tochter (die dieses Jahr in die schule gekommen ist)! Nun bin ich in der 6.woche schwanger und würde am 5.8.2014 entbinden.ich war seit September 2007 bei meinem Chef als 450 euro Kraft beschäftigt. Davor von 2004-2006 vollzeit.nun würde meibe Elternzeit am 11.6.2014 enden und ich ab dem 21.6.2014 in Mutterschutz gehen.wie läuft das mit dem mutterschaftsgeld und dem elterngeld?? Und wie hoch wäre beide??
Mfg Nadine
von
AlinaNadine
am 08.12.2013, 22:28
Antwort auf:
Mutterschaftgeld und Eltern Geld? ?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Mutterschaftgeld und Eltern Geld? ?
Wenn alles so weiterläuft, dann....
(.....Wenn du seit 11.06. in Elternzeit für 1 Jahr bist, ist sie am 10.06. zuende.
Entbindest du am 05.08., dann beginnt dein Mutterschutz am 24.06...)
...gehst du ab 11.06. (8. Geburtstag deiner Tochter) bis zum 23.06. wieder arbeiten.
Du kannst diese Tage auch mit Urlaub auffüllen. Urlaub steht dir für 2014 zu für (Juni - Sep; wenn du ein paar Tage überträgst, sogar bis Oktober) 4/12 deines Jahresurlaubs.
Dann bekommst du unter Umständen das Mutterschaftsgeld aus dem 450 Euro-Job.
An Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz von 300 Euro, sofern du in dem Jahr der Elternzeit nicht gearbeitet hast.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.12.2013, 01:33
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Mutterschaftgeld und Eltern Geld? ?
Guten morgen! Danke für deine Antwort. Ich würde wahrscheinlich für den 10.6.-21.6.2014 ein Arbeitsverbot bekommen da ich in der chirurgischen Praxis mit Narkose Gasen und Blut gearbeitet wird.Dies habe ich auch schon 2006 bekommen in der 1.SS!!
Elterngeld bekomme ich nur wenn ich 2013 nicht gearbeitet habe! Habe aber vom 01.01.2013-10.06.2013 auf 450 Euro gearbeitet!!!
Mfg Nadine
von
AlinaNadine
am 09.12.2013, 07:57
Antwort auf:
Mutterschaftgeld und Eltern Geld? ?
Wenn dein Mutterschutz im Juni 2014 beginnt, wird fürs Elterngeld das Einkommen von Juni 2013 bis Mai 2014 herangezogen
Wenn du ab 11.06.2013 "nur" in Elternzeit und nicht arbeiten warst, dann hattest du in den Berechnungsmonaten kein Einkommen. Also gibts den Mindestsatz.
Was vor Juni 2013 war, interessiert nicht. Und der halbe Monat Lohn für 01.06.2013 bis 10.06.2013 hilft da auch nicht weiter.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.12.2013, 08:50
Antwort auf:
Mutterschaftgeld und Eltern Geld? ?
Du kannst ja jetzt noch arbeiten gehen!
(Natürlich in einem Job, wo es nicht sofort ein BV gibt)
Teilzeit in Elternzeit geht bis zu 30 Std/Woche.
Ein Minijob ist auch Teilzeit.
Das solltest du dir mit dem Elterngeldrechner aber vorher ausrechnen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.12.2013, 08:52
Antwort auf:
Mutterschaftgeld und Eltern Geld? ?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich kann im mom nicht woanders arbeiten sa ich in einem 450 euro vertrag bei meinem chef arbeiten (zahnarutpraxis). Dies habe ich schon mit ihm im August 2013 besprochen ob uch sm Wochenende etwas anderes machen darf ausser bei ihm.dies geht nzr auf Steuerkarte. Und dies lohnt sich nicht und dies möchte ich auch nicht.
von
AlinaNadine
am 09.12.2013, 10:09