Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich meinem Arbeitgeber bereits jetzt mitteile (22. SWW), dass ich nach der Schwangerschaft in den Erziehungsurlaub gehe, erlischt damit mein Anspruch auf das Muttergeld in den 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Geburt? Herzlichen Dank
Mitglied inaktiv - 24.11.2003, 08:25