Frage: Muttergeld

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich meinem Arbeitgeber bereits jetzt mitteile (22. SWW), dass ich nach der Schwangerschaft in den Erziehungsurlaub gehe, erlischt damit mein Anspruch auf das Muttergeld in den 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Geburt? Herzlichen Dank

Mitglied inaktiv - 24.11.2003, 08:25



Antwort auf: Muttergeld

Hallo, nein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2003



Antwort auf: Muttergeld

Der Anspruch erlischt nicht. Gruß Sibs

Mitglied inaktiv - 24.11.2003, 12:31