HAtte weiter unten gefragt,wann ich genau im Rahmen der EZ angeben muß,wann ich wieder halbtags arbeiten gehne möchte. Ich glaube Sie haben mich vielleicht falsch verstanden. Wann ich EZ beantragen muß weiß ich,aber... muß ich bei!!! Antragstellung ( z.B. Elternzeit für2 Jahre)auch schon verbindlich sagen,wann ich genau wieder halbtags arbeiten gehe z.B. Antrag auf Elternzeit 1.9.02-für 2 Jahre-also 31.08.04. Nochmals Frage nun : Muß ich meinem Arbeitgeber nun auch angeben z.B. am 01.09.03 wieder halb zu arbeiten.Was ich meine ist, dass ich doch 14 Tage nach der Geburt nicht festlegen kann, nach 1 Jahr auch wieder arbeiten zu können ( wenn Betreuung z.B. nicht gewährleistet ist.). Muß ich mich mit Festlegung der EZ zeitgleich! festlegen,wann ich wieder zurückkomme? Wo steht das?
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 21:10