Frage: Muß nochmal "nachhaken" :-)

HAtte weiter unten gefragt,wann ich genau im Rahmen der EZ angeben muß,wann ich wieder halbtags arbeiten gehne möchte. Ich glaube Sie haben mich vielleicht falsch verstanden. Wann ich EZ beantragen muß weiß ich,aber... muß ich bei!!! Antragstellung ( z.B. Elternzeit für2 Jahre)auch schon verbindlich sagen,wann ich genau wieder halbtags arbeiten gehe z.B. Antrag auf Elternzeit 1.9.02-für 2 Jahre-also 31.08.04. Nochmals Frage nun : Muß ich meinem Arbeitgeber nun auch angeben z.B. am 01.09.03 wieder halb zu arbeiten.Was ich meine ist, dass ich doch 14 Tage nach der Geburt nicht festlegen kann, nach 1 Jahr auch wieder arbeiten zu können ( wenn Betreuung z.B. nicht gewährleistet ist.). Muß ich mich mit Festlegung der EZ zeitgleich! festlegen,wann ich wieder zurückkomme? Wo steht das?

Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 21:10



Antwort auf: Muß nochmal "nachhaken" :-)

Liebe Heike, grds müssen Sie die Länge des EU festlegen. Wenn Sie IM EU arbeiten wollen, müssen Sie das 8 Wo. vor Beginn der Teilzeit angeben. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Betrieb mind. 15 AN hat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2002



Antwort auf: Muß nochmal "nachhaken" :-)

Man hab so wirr geschrieben.Sorry. Aber Ihre Antwort weiter unten war für mich nicht klar. Ich weiß, dass man in der neuen EZ bis zu 30 W/Std. arbeiten kann. Ich will 19,25 Std arbeiten, weiß aber noch nicht ob ich das nach 1 Jahr EZ will oder erst nach 2 J.EZ.Werde in jedem Fall 2 Jahre EZ beantragen. Wann muß ich minem AG mitteilen,ob ich nach nem Jahr oder zwei wieder arbeiten komme? Ist es nun verständlicher ;-)))?

Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 21:15