Hallo
Meine Frau und ich leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und lassen diese vor der Geburt unseres 2. Kindes in eine Ehe umschreiben. Unseren 1. Sohn habe ich 2016 zur Welt gebracht, und noch immer ist die Stiefkindadoption nicht abgeschlossen... leider...! Nun ist meine Frau mit unserem 2. Kind schwanger. Müssen wir diese Stiefkindadoption dann nochmal starten, auch wenn das Baby in unserer Ehe zur Welt kommt? Bekommt meine Frau das geteilte Sorgerecht automatisch?
Danke für die Antwort
Anja
von
anni.79
am 12.04.2018, 02:11
Antwort auf:
Muss meine Frau unseren Sohn adoptieren?
Hallo,
dazu war ich gerade auf einer Weiterbildung :-)
Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts", das am 01.10.2017 in Kraft getreten ist, hat an den Abstammungsregeln nichts geändert.
Mutter eines Kindes ist weiterhin nur die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB).
Für Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden, bestimmt zwar § 1592 Nr. 1 BGB, dass der Ehemann der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, gleichgültig ob er tatsächlich der biologische Vater des Kindes ist oder nicht. Aber diese Vorschrift ist nicht um die „Ehefrau der Mutter“ erweitert worden.
Die Ehefrau oder Lebenspartnerin der Mutter kann deshalb weiterhin nur im Wege der Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden.
Irgendwie haben die Gesetzgeber da (wie auch in anderen Gebieten in diesem Bereich) nicht zu Ende gedacht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Muss meine Frau unseren Sohn adoptieren?
Vielen lieben Dank für diese sehr verständliche Antwort. Dann werden wir uns wohl weiter über die Behörden ärgern müssen.
von
anni.79
am 13.04.2018, 01:23