Muss ich der Arge den namen des Babys (ungeboren) mitteilenß

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich der Arge den namen des Babys (ungeboren) mitteilenß

hallo ich frage im Auftrag einer freundin. sie Schwanger ET Juli 2010 Vater = One night stand hat kein interesse an dem kind. Sie bekommt hartz4 und hat noch 4kinder daheim lebend Sie war noch im Trennungsjahr als das kind entstand jetzt mittlerweile geschieden. Heute bekam sie post der Arge und die möchten von ihr wissen, wer der "biologische Vater des ungeborenen Kindes ist" Frage: Hat die arge das Recht dazu? Sie möchte den namen des kindes nirgendwo angeben! weil der Erzeuger Straffällig ist und auch gewalttätig ihr und den anderen kindern gegenüber geworden ist.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 22:46



Antwort auf: Muss ich der Arge den namen des Babys (ungeboren) mitteilenß

Hallo, muss sie nicht. Aber dann geht die ARGE davon aus, dass er Unterhalt zahlen kann u sie kriegt keine Leistungen mehr. Das er straffällig ist, wusste sie vorher Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2010



Antwort auf: Muss ich der Arge den namen des Babys (ungeboren) mitteilenß

"Sie möchte den namen des kindes nirgendwo angeben" - sie will ihr Kind namenlos aufwachsen lassen?

Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 01:33



Antwort auf: Muss ich der Arge den namen des Babys (ungeboren) mitteilenß

>> wer der "biologische Vater des ungeborenen Kindes ist" >> Sie möchte den namen des kindes nirgendwo angeben! Was denn nun, den Namen des Vaters oder des Kindes?

Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 01:54



Antwort auf: Muss ich der Arge den namen des Babys (ungeboren) mitteilenß

wenn sie Leistungen für das Kind beziehen möchte, dann MUSS sie den Namen nennen, ansonsten können sie die Zahlung berechtigterweise verweigern. Wenn er aufkommen könnte, warum soll es dann der Steuerzahler machen. Ich gehe mal davon aus, dass der Name des Vaters gemeint ist. Zumindest braucht das Amt eine Bescheinigung, dass sie Unterhaltsvorschuss dann später nach Geburt beantragt hat, welches sie auch nur bekommt, wenn sie mitarbeitet. Selten, dass ein One-Night-Stand die Kinder kennt und dann noch ein Kind entsteht beim Wissen dieser Vorgeschichte, aber das muss sie ja selbst wissen. Fakt ist = Kein Name / keine Mitarbeit = kein Geld

Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 05:40