Frage: Mitteilungspflicht

Liebe Frau Bader! Es ist etwa kompliziert, ich versuche aber, die Situation halbwegs verständlich darzustellen: Ich habe mich für verschiedene Stellen mit Schichtdienst (Kinderheim) beworben und hatte auch schon einige Vorstellungsgespräche. Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin (Schwangerschaftstest zu Hause). Beim Frauenarzt war ich noch nicht und ich habe vorsichtshalber auch noch keinen Termin gemacht. Ich weiß, dass ich meinem (zukünftigen) Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch die Schwangerschaft verheimlichen darf. Jetzt mal angenommen, ich gehe aber nächste Woche zum Arzt und bin dann "offiziell" schwanger. Muss ich die SS dann aufgrund des Schichtdienstes mitteilen, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist? Ich habe gehört, dass ich mich andernfalls schadensersatzpflichtig machen könnte, wenn ich die SS bei Schichtdienst verheimliche - stimmt das und wo steht das im Gesetz? Und kann mir bei einer befristeten Stelle direkt wieder gekündigt werden oder würde der Vertrag ganz normal bis zum Fristende laufen? Ich habe schon zwei Kinder verloren, dem AG vor der 15.SSW Bescheid zu geben kommt für mich nicht in Frage. Meine momentane Tendenz ist es, erst dann zum Arzt zu gehen, wenn ich richtig im Job bin - da wäre ich dann 15./16.ssw - und dem Arbeitgeber dann direkt Bescheid zu geben, um evt. Schadensersatzansprüche zu verhindern. Oder besteht eine rechtlich unbedenkliche Möglichkeit, früher zum Arzt zu gehen und den AG dennoch nicht zu informieren? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Luise

von Clue am 24.01.2016, 19:06



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Hallo, bekommen Sie wegen mangelndem Impftiter ein BV? Oder geht es nur um Nachtschichten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2016



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Schichtdienst heisst ja nicht BV, sondern dass sie Dich dann in der Tagschicht unterbringen müssen. Läuft es gesichert auf ein Beschäftigungsverbot hinaus, dann ist das kritisch. Unterschreibe so rasch wie möglich wenn dem nicht so ist. Bis zur 15 Woche nicht zum Arzt, wer hält das bitte aus ? :-)

von Sternenschnuppe am 24.01.2016, 19:53



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Ja, das ist mir alles bewusst, dennoch natürlich vielen Dank :-) Mir geht es vor allem um den Schadensersatzanspruch und die Mitteilungspflicht in diesem Falle, weil ich Laie das im Gesetz nicht finden konnte. Heute habe ich einen Termin zur Gehaltsverhandlung und ggf. Vertragsunterzeichnung bekommen - allerdings erst in zwei Wochen, weil der AG diese Woche nicht kann und ich nächste nicht... Und zum Arzttermin: Wenn man ein Kind tot zur Welt gebracht hat und das Nächste wenige Stunden nach der Geburt verstorben ist, dann ist man vielleicht etwas gelassener was den Arzttermin angeht. Natürlich würde ich gerne möglichst bald zum Arzt gehen. Noch wichtiger ist mir aber, den AG erst dann von der Schwangerschaft zu unterrichten, wenn ich mich selbst dazu bereit fühle.

von Clue am 25.01.2016, 11:51



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Es geht nur um die Nachtschichten

von Clue am 26.01.2016, 12:47