Hallo Frau Bader, in der Kindergrippe meines Sohnes, gut 2 Jahre alt, sind ausschließlich Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren. Sie müssen alle mittags 2 Stunden schlafen, da die Erzieherinnen nach eigenen Aussagen ihre Mittagspausenregelung einhalten müssen. Wenn ein Kind nicht schlafen kann, findet keine Betreuung statt, dann müsste ich mittags 2 Stunden mein Kind zu mir nach Hause nehmen und wieder hinbringen. Es gibt hier nur Ganztagesplätze und mir steht in RPL ab 2 Jahren doch ein Platz zu, bei dem die Bedürfnisse des Kindes an erster Stelle stehen sollten. Ich bin berufstätig und kann mittags keine 2 Std. Pause machen. Habe ich hier rechtliche Grundlagen, bei der Leiterin eine Mittagsbetreuung einzufordern? Vielen Dank für die Rückinfo sunshine2009
von sunshine2009 am 14.12.2011, 21:55