Hallo, wir bewohnen mit unserer 20 Monate alten Tochter eine Mietwohnung. Wir haben öfter Ärger mit dem Vermieter, u.a. stellt dieser die Heizungsanlage in der Nacht für etwa 4 Std. komplett aus. Im Kinderzimmer sinkt die Temperatur dann (je nach Außentemperatur) auf bis unter 15°C herab.Auch nach drei Hinweisen unsererseits ändert er dieses nicht. Gibt es rechtliche Grundlagen dafür, dass er das ändern muß, bzw. reicht dieses für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages unsererseits? Vielen Dank MfG Nina
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 14:26