Liebe Frau Bader, Ich habe mehrfach Berichte über das ab 1. September 2001 in Kraft tretende neue Mietrecht gelesen, in denen stand, dass es sowohl für neu abgeschlossene als auch bereits bestehende Mietverträge gilt. Ich habe nun folgende Frage an Sie: In unserem Mietvertrag steht: "Der Mietvertrag gilt für unbefristete Zeit...kann erstmalig zum 31. März 2002 gekündigt werden..." (Mietdauer wäre dann 3 Jahre) Da ich nun vielleicht schwanger bin und nicht erst Ende März 2002 in eine größere Wohnung umziehen möchte, möchte ich wissen, ob das neue Mietrecht auch für unseren Mietvertrag gilt, d. h., ob wir bereits zum 30. November 2001 kündigen können. Vielen Dank im Voraus und schönes Pfingsten! Tigerfrau
Mitglied inaktiv - 02.06.2001, 18:23