Frage: Mietsicherheit

Hallo Frau Bader, mein Problem ist wie folgt. Am 29.06.03 ist meine damalige Frau aus der Wohnug ausgezogen. Im Übergabeprotokoll, wurde vereinbart das sie mir das Sparbuch mit der Mietsicherheit abtritt. Jetzt fragt sie nach der Hälfte von der Mietsicherheit. Ich bin mit meiner neuen Frau und unseren 7 Kindern zwischenzeitlich in ein Haus gezogen. Hat sie noch ein Recht auf die hälfte von der Mietsicherheit??? MfG Wilfried

Mitglied inaktiv - 20.07.2005, 13:23



Antwort auf: Mietsicherheit

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Hier geht es nur umFragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2005