Muß die Arge (wenn man Hartz4-Empfänger ist) nach Auszug des Mannes die Gesamtmiete zahlen, oder kann sie etwas abziehn (pro Kopf aufgeteilt), weil der Mann immer noch im Mietvertrag mit drin steht (Vermieter will ihn nicht aus dem Mietvertrag entlassen) ? Der Mann zieht 15Km entfernt in das benachbarte Bundesland. Da ich schon seit 1,5 Jahren eine andere Wohnung suche und nicht bekomme, sitz ich erstmal hier fest und wenn die Arge die Gesamtmiete nicht zahlt, hab ich ein ganz großes Problem.
Mitglied inaktiv - 25.05.2008, 22:01