Frage: Mehrbedarf durch Erstaustattung

Liebe Frau Bader, können Sie mir vielleicht sagen, wie hoch die Kostenerstattung der Erstaustattung ist? Der Kindsvater muß sich an den Kosten die durch Schwangerschaft, Geburt und Erstaustattung angefallen sind anteilig beteiligen. Gibt es da einen festen Satz dafür? Oder wird das individuell errechnet, je nach dem was ich ausgegeben habe? LG Oktober-Mami

Mitglied inaktiv - 06.03.2006, 10:22



Antwort auf: Mehrbedarf durch Erstaustattung

Hallo, ja,muss er, die Höhe variiert von Gericht zu Gericht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2006