Frage: Mehrbedarf, Sonderbedarf?

Guten Tag Frau Bader! Der unterhaltspflichtige ET Gruppe 4 grundsätzlich versucht man ja mit dem anderen ET eine gütliche Lösung zu finden, aber in welchen Bereichen gibt es unumstößliche Regelungen? Bei Klassenfahrten, Kommunionsfeiern scheiden sich ja Geister... 1. Ist es richtig, dass das Taschengeld für die Kinder IMMER im Unterhalt schon inbegriffen ist? 2. Wie verhält es sich mit Kleidung? Schulkleidung, die jährlich anzuschaffen ist, muß wahrscheinlich auch vom Unterhalt bezahlt werden? Wenn das jugendliche Kind mal mit Freunden shoppen gehen möchte - muß die finanzielle Bereitstellung durch beide Elternteile erfolgen oder ist dies auch mit dem Unterhalt eingeschlossen? Wie verhält es sich bei einem Wachstumsschub - es ist leider so, dass es den finanziellen Rahmen sprengt - kann hierzu der unterhaltspflichtige ET zur Kostenbeteiligung zusätzlich VERPFLICHTET werden? Sonderbedarf? 3. Wenn das jugendliche Kind Ende Juli in eine andere Altersunterhaltstabelle einzuordnen ist. Ab wann muß der höher Unterhaltsbeitrag geleistet werden? Ab Juli, August oder Anteilig? 4. Betreuung Muß jetzt eigentlich der barunterhaltspflichtige ET bei der Nachmittagsbetreuung nach der Schule etwas dazubezahlen oder nicht. Der betreuende ET ist in der Regel nachmittags zu Hause, das Kind könnte direkt nach Hause gehen. 5.Wohnung Wenn der betreuende Elternteil mit den Kindern mietfrei in der Eigentumswohnung des barunterhaltspflichtigen ET weiter leben darf, bis spätestens die Kinder ausgezogen sind. Können Maklerkosten, Kaution, Umzugskosten als Sonderbedarf gegenüber den barunterhaltspflichtigen ET geltend gemacht werden - wenn diese wiederrum sich doch nach einer neuen Mietwohnung umschauen? Vielen Dank für Ihre Mühe Natascha

von natascha74 am 25.07.2011, 13:46



Antwort auf: Mehrbedarf, Sonderbedarf?

Hallo, Sonderbedarf sind die außergewöhnlichen Sachen. 1. Taschengeld ist mit dem Unterhalt abgegolten 2. Kleidung ist kein Sonderbedarf 3. Shoppen ist ein Vergnügen u kein Sonderbedarf 4. s. 2 5. Ab dem Geburtsmonat 6. Wenn kein bedarf für Betreeuung besteht, kein Sonderbedarf 7. Verstehe ich nicht. Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



Antwort auf: Mehrbedarf, Sonderbedarf?

Hallo Frau Bader! Ich glaube ich habe da ein Verständnisproblem? Sonderbedarf - ausserplanmäßig, überraschend hoher Bedarf! Das hab ich soweit verstanden. Meine Auffassung - bei Sonderbedarf - 50/50 mit dem anderen ET oder habe ich da was falsch verstanden. Oder ist der eigentliche Sinn des Sonderbedarfes, dass der andere ET 100% übernehmen soll? Bin jetzt gerade total verwirrt

von natascha74 am 25.07.2011, 14:02



Antwort auf: Mehrbedarf, Sonderbedarf?

guck mal hier http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm taschengeld,wenn dann freiwillig vom et schulkleidung kommt wohl drauf an,ist ja regelmäßig anzuschaffen und absehbar,keineahnung wie sich das bei gericht verhält,könnte man aber doch sicher so regelnb,ist das eine richtige uniform? shoppen ist sicher kein sonderbedarf,darüber findet man aber auch nichts. wachstumsschübe haben sicher alle kinder und die kleidung ist mit dem uh abgegolten wenn die uh stufe sich ändert dann ab dem geburtstag,dann für den monat,so haben wir das immer geregelt,unsere hat ende des monat,also dann haben wir ab dem folgemonat erhöht bei der nachmittagsbetruung,wir nur mein gehalt zur berechnung herangezogen und der betrag ist recht gering,kann aber wohl aufgeteilt werden,ich meine aber das essensgeld muss man selber zahlen. wie das jetzt in eurem fall aussieht da du zuhause bist kann ich dir nicht sagen. und das mit der wohnung fänd ich persönlich ziemlich überzogen,wenn man schon mietfrei dort leben darf würde ich sicher nicht noch malerkosten etc. rausholen,sowas müssen normale mieter ja auch selber zahlen,klar wenn etwas an den leitngen etc kaputt ist,aber ansonsten glaub ich eher weniger

Mitglied inaktiv - 25.07.2011, 14:48