Frage: Mangelfallberechnung

Hätte mal eine Frage. Vor zwei Jahren wurde bei uns eine Mangelfallberechnung durchgeführt wegen Arbeitslosigkeit.Seit letztes Jahr im März arbeitet er wieder und könnte den vollen Unterhalt bezahlen aber er legt dem Jugendamt keine Lohnabrechnungen vor.Er wurde schon mehrmals angeschrieben den Titel zu ändern aber das bringt nichts,läßt ihn kalt.Jetzt soll ich noch ein paar wochen warten dann reicht das JA klage ein.Die ersten vier monate dieses Jahres habe ich keinen cent unterhalt bekommen er habe schließlich noch andere ausgaben. Währe es besser ich nehme mir einen Anwalt.Weiß aber nicht wie ich das Finanzieren soll.Bitte um Rat.

Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 14:43



Antwort auf: Mangelfallberechnung

Hallo, beantragen Sie beim Amtsgericht einen beratungsschein-dann berät Sie ein Anwalt für 10 € (fragen Sie vorher, ob er das macht) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2005



Antwort auf: Mangelfallberechnung

Hallo, wie wäre es wenn du erstmal Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragst?! Dann hast du wenigstens etwas Geld und kannst dem ganzen treiben etwas gelassener zusehen... Das geht natürlich nur wenn dein Kind noch nicht zu alt ist... Alles Gute MauRe

Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 21:23



Antwort auf: Mangelfallberechnung

Hol dir auf dem Amtsgericht nen Beratungsschein und dann ab zum ANwalt. Mit dem Schein kostet der dich max. 10 Euro. Der Anwalt fackelt nicht so lange!! LG

Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 22:33