Frage: Lebensversicherung

Ich habe zwei Kinder von 5 und bald 2 Jahren. Da ich im Moment von einer schweren Krankheit betroffen bin und nicht weiß, wo es gesundheitlich hin geht, mache ich mir große Sorgen um meine Kinder. Ich bin im Besitz einer relativ hohen Lebensversicherung, bei der meine Kinder als Begünstigte eingetragen sind. Leider erweist sich mein Mann, mit dem ich allerdings noch zusammenlebe, nicht als besonders guter Vater. Er hat für seine Kinder eigentlich keine Zeit, seine eigenen Interessen stehen im Vordergrund. Sehr schwerwiegend ist, daß er Glücksspielsüchtig ist und jeden Pfennig, der ihm in die Hände fällt, verspielt, völlig ohne Maß und das seit 16 Jahren. Er lehnt es total ab, eine Therapie diesbezüglich zu beginnen, da er aus seiner Sicht kein Problem damit hat. Ich will nicht näher darauf eingehen, was für ein "Elend" eine solche Sucht für die betroffene Familie darstellt. Daß es uns wirtschaftlich noch recht gut dabei geht liegt daran, daß ich das Geld auf meinem Konto habe, es verwalte und einteile. Jetzt zu meiner Frage: Falls ich sterben sollte, wird das Sorgerecht ja wohl automatisch an ihn gehen. Gibt es eine Möglichkeit für mich, jetzt dafür zu sorgen, daß ihm das für die Ausbildung gedachte Geld aus der Lebensversicherung nicht zufällt? Die Kinder sind ja noch viel zu klein, um zu begreifen, was da passieren wird. Sobald er Geld zur Verfügung hat, wird er es verspielen. Kann ich eine Art "Vermögenspflegschaft" einrichten? Oder wäre es das beste, mich gleich zu trennen und ihm wegen der Spielsucht das Sorgerecht ganz zu entziehen, geht das überhaupt. Nur würden dann die Kinder erst ihren Vater, an dem sie trotzdem hängen, verlieren und dann mich. Ich bin nicht nur wegen meiner Krankheit sondern wegen der Folgen für meine Kinder total verzweifelt und weiß überhaupt nicht, was ich tun kann.

Mitglied inaktiv - 10.12.2002, 16:00



Antwort auf: Lebensversicherung

Hallo, machen Sie ein Testament und setzen sie jemand anderen als Testsmanetsvollstrecker + Vermögensverwalter ein. Ein pfiffiges Jugendamt kann da helfen, sonst würde ich auf jeden FAll zu einem Anwalt/ Notar gehen Gute Besserung, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2002