Frage: Lebensversicherung

Hallo, am 9.10. wurde unser Sohn geboren. Wir sind überglücklich und wollten jetzt für ihn eine Lebensversicherung abschließen die bis zu seinem 18. Lebensjahr laufen soll. Der Herr von der Versicherung sagte, man könne auf seine Kinder keine Lebensversicherung abschließen (da man ja nur auf das Geld aus sein könnte und dem Kind dann was antut) und sollten daher meinen Mann oder mich als Versicherten angeben. Im (was hoffentlich nicht eintrit) Todesfall dann würde das Geld dem Partner ausgezahlt werden. Ich kann das nicht glauben, daß ich die Versicherung nicht auf mein Kind abschlißen kann, stimmt das wirklich??? Vielen Dank für Ihre Antwort, Annie

Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 12:18



Antwort auf: Lebensversicherung

Liebe Tammie, weiß ich nicht, kann ich aber nicht glauben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2002



Antwort auf: Lebensversicherung

Hallo Tammie, soweit ich weiß, stimmt die Aussage Deines Versicherungsmenschen nicht, da ich bei der BayernVersicherung schon entsprechende Werbung gesehen habe. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit der Ausbildugs- und der Aussteuerversicherung. Viele Grüße Fiammetta

Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 22:45



Antwort auf: Lebensversicherung

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht den Sinn eures Vorhabens! Eine Lebensversicherung für das Kind? Wozu sollte das denn gut sein? Man schließt doch eine Lebensversicherung ab, um sicherzustellen, dass Hinterbliebene versorgt sind, oder? Ich glaube, du meist etwas ganz etwas anderes! Ich habe für MICH auch eine Lebensversicherung abgeschlossen. Der Begünstigte ist mein Sohn! Sollte mir also etwas passieren, so wäre Lukas wenigstens finanziell versorgt! Lebe ich jetzt noch 16 Jahre (was ich ja wohl stark hoffen möchte!) dann bekomme ich (zu Lukas` 19. Lebensjahr) die Lebensversicherung ausbezahlt! Weiters haben wir für Lukas ein Kapitalsparbuch angelegt, dessen Betrag er zu seinem 19. Lebensjahr ausbezahlt bekommt! Liebe Grüße, Alexandra und Lukas

Mitglied inaktiv - 26.10.2002, 11:53



Antwort auf: Lebensversicherung

...Zumindest, wenn das Kind die "versicherte Person" sein soll. Dies läß´t die Rechtsprechung nicht zu und die Verrsicherungsgesellschaften nehmen den Antrag nicht an-. I. d. R. wird der Hauptverdiener abgesichert und der verbleibende Sorgeberechtigte als Bezugsperson für den Versicherungsfall eingesetzt. I. d. R. macht man das über eine "Ausbildungsversicherung" :-) HTH Désirée (Versicherungskauffrau)

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 09:37