Frage: Länge der Gefängnisstrafe

Guten Tag! Ich hoffe,das ich hier eine Auskunft bekomme.Ich bin als Kleinkind adoptiert worden.Seit einiger Zeit hat meine leibliche Mutter Kontakt zu mir aufgenommen. Ich war im Heim,weil meine Mutter 1968 meinen damals 3 Monate alten Bruder umgebracht hat. Sie bekam damals 15 Jahre,wurde aber nach 11 Jahren vorzeitig entlassen. Sie schidert mir das Geschehen so,sie hätte meinem schreienden Bruder einen Schlag ins Gesicht (Kinn) gegeben und er sei zwei Wochen später im Krankenhaus gestorben. Sie macht sich Vorwürfe,weil es angeblich keine Absicht war.Sie fühlte sich allein mit zwei Kindern überfordert.Angeblich wurde bei der Obduktion auch noch festgestellt,das mein Bruder geistig behindert war und warscheinlich deshalb immer so geschrien hat. ich weißnicht,ob ich das ganze so glauben kann. Denn wenn es so war wäre es doch Körperverletzung mit Todesfolge. Und dafür gibt es doch keine 15 Jahre ,oder ? PS.Es war in der damaligen DDR Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort,denn ich weiß nicht ob ich ihr Trauen kann.Geschweige,mein eigenes Kind ihr mal anvertrauen kann. (Es wurde mal gemunkelt,sie hätte es absichtlich vom Wickeltisch fallen lassen und es sollte wie ein Unfall aussehen.)

Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 09:00



Antwort auf: Länge der Gefängnisstrafe

Hallo, sorry, dazu kann ich gar nichts sagen. Ich kenne die DDR Gesetze nicht und weiß nicht, wie es war. Die Menschen neigen dazu, schlimmes zu beschönigen, ohne lügen zu wollen. Oder, anders, sie wollen nur sich selber anlügen. Überprüfen Sie sich selber, ob das realistisch klingt. Oder einen Arzt. Wie das mit Ihrer Mutter weitergeht, kann ich nicht sagen. Das können nur Sie selber. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2002



Antwort auf: Länge der Gefängnisstrafe

Ich kenne die alten Strafgesetzte der DDR leider nicht , aber nätürlich ist eine so hohe Strafe möglich, wenn zum Beispiel die besondere schwere der tat festgestellt wird, hier ein wehrloses, vielleicht sogar krankes kind, schlagen .Vielleicht lag auch eine tötungsabsicht vor. Wenn das Kind gestört hat. Ich möchte die Strafgesetzte der DDR nicht kommentieren, aber auch hier, ich bin als Justizvollzugsbeamtin beschäftigt, werden hohe haftstrafen ausgesprochen, was meiner Meinung nach auch richtig ist. Ich denke das die Justizbehörden der ehemaligen DDR, gemäss ihres Strafgesetzbuches, die Tatmerkmale für Totschlag oder sogar Mord, gefunden haben.( In der BRD kannst du auch für mehr als 10 jahre in den Knast gehen, für Totschlag, oder schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Wie du dich deiner Mutter gegenüber verhalten kannnst-sollst kann ich dir nicht sagen, ich weiß nicht wie ich reagieren würde , wenn meine mutter so eine Tat begangen hätte. Laut dem Gesetztestext gilt sie nach verbüßung der Tat als resozialisiert.

Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 12:25