Frage: Kurabbruch

Hallo Frau Bader, Ich hatte eine Mutter-Kind-Kur im Mittenwald beantragt. Als ich am Sonntag, 23.3. dort ankam, war ich allerdings alles andere als begeistert. Das Haus, was im Prospekt als supermodern dargestellt wurde, war alles andere als modern. Es war ziemlich marode, das Bad war dreckig. Dazu kam noch das schlechte Essen, schlechte Betreuung...meine Tochter (1 Jahr) hatte hohes Fieber (40 Grad), wurde ärztlich schlecht betreut, so daß ich zu einer Ärztin im Ort fahren mußte... Ich weiß gar nicht, was ich noch alles schreiben soll...es war einfach nur schlimm dort. Mit Rückfrage meiner Krankenversicherung habe ich die Kur gestern abgebrochen. Ich mußte bei Ankuft des Kurhauses jedoch unterschreiben, daß ich, falls ich die Kur abbreche, ohne medizinisches Gutachten, für alle entstehenden Kosten aufkommen müßte. Ich wollte dieses Formular nicht unterschreiben, man drohte mir aber, wenn ich es nicht tun würde, so könne man mich nicht als Kurpatient aufnehmen. Was kann jetzt auf mich zukommen ???? Kann es sein, daß das Kurhaus jetzt die vollen Kosten von mir geltend machen kann ??? Angeblich sei der Kurabbruch von mir unzulässig, da mein Kind als Begleitperson eingetragen sei. Ich sei Kurpatient, und ich müsse krank sein, damit ein Kurabbruch begründet werden könne. Ich solle mein Kind doch bitte alleine nach Hause schicken... Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen !!! Bin doch etwas durch den Wind durch das ganze Theater. Liebe Grüße, Sandy

Mitglied inaktiv - 26.03.2003, 20:13



Antwort auf: Kurabbruch

Hallo, schwer zu sagen. Ein Abbruch auch bei Krankheit kann immer dazu führen, dass man selber zahlen muss. Sie müssen beweisen, dass es tatsächlich alles schlecht war... Wenden Sie sich an den, der es bezahlt (KK oder Rentenversicherung) und klären Sie die Lage. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2003