Frage: Kundigungsfrist

Sehr geehrte Frau Bader, Ich war 3 Jahre in der Elternzeit (vom 02.05.2016 bis 01.05.2019) dann einen unbezahlten Urlaub genommen ( von 02.05.2019 bis 31.10.2019). Es wurde nur mündlich (war ein Fehler) besprochen,dass ich nach der Urlaub wenige arbeite. Jetzt möchte ich mich kündigen,da mein AG mir nicht Teilzeit und weniger Diensten anbieten kann. Vor Schwangerschaft habe Vollzeit (40 St pro Woche) und zusätzlich Nachdienste (6-7 pro Monat ohne Freizeitausgleich,sodass nach dem Dienst weiter arbeitet) gemacht. Insgesamt war das ca. 70 - 80 St pro Woche. Kann man sich ohne Kündigundsfriest 3 Monate (das steht im Vertrag) kündigen. Aufhebungsvertag verweigert AG. Das Kind geht nur hablstags in Kindergarten.Welche Rechte habe ich

von Nata123q am 11.09.2019, 21:34



Antwort auf: Kundigungsfrist

Hallo, 70-80 Stunden pro Woche hieße ja, dass Sie an sieben Tagen 10 Stunden arbeiten. Ist das tatsächlich so? Grundsätzlich können Sie während dem unbezahlten Urlaubmit den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2019



Antwort auf: Kundigungsfrist

Moment du hast doch mal anders geschrieben. Mit einem Monat arbeiten vor neuem Mutterschutz. Da ging dein unbezahlter Urlaub nur bis ende August.... https://m.rund-ums-baby.de/recht/Unbezahter-Urlaub_200711.htm Und 70-80 h die Woche sind ungesetzlich!

Mitglied inaktiv - 11.09.2019, 23:03



Antwort auf: Kundigungsfrist

Für Saarlandmami2: man darf doch für Bekante oder Freunde fragen stellen,nicht wahr?. Jetzt frage ich für mich. Ich weis,s dass 80 st pro Woche zu viel ist. Ich möchte es nicht mehr. Mein Mann ist auch bei diesem AG. Seine Stunden sind noch mehr,aber es interessiert AG nicht. Deshalb Kündigung .

von Nata123q am 11.09.2019, 23:30



Antwort auf: Kundigungsfrist

Du musst mit deiner Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag kündigen....

Mitglied inaktiv - 12.09.2019, 08:32