Frage: Kündigungsverbot

Hallo, Habe noch zwei Fragen: : A) gilt das Kündigungsverbot auch wenn man in der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht (und das alte Arbeitsverhätnis ruht? B) Wenn ja bezieht sich das Kündigungsverbot auf 1) das ruhende Arbeitsverhätnis oder 2) die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. vielen Dank im Voraus

Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 20:51



Antwort auf: Kündigungsverbot

Hallo, Ja + auf beides Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2011



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