Hallo, Habe noch zwei Fragen: : A) gilt das Kündigungsverbot auch wenn man in der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht (und das alte Arbeitsverhätnis ruht? B) Wenn ja bezieht sich das Kündigungsverbot auf 1) das ruhende Arbeitsverhätnis oder 2) die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 20:51