Sehr geehrte Frau Bader,
Man nehme an mein AG wurde im Gütetermin die Kündigung zurücknehmen,dann müsste er mich auf meinen alten Arbeitsplatz mit den selben Tätigkeiten weiterbeschäftigen. Wenn ich aber zustimme und ich meinen alten Arbeitsplatz nicht vorfinde und mich der AG zu anderen Tätigkeiten drängt, was kann ich da machen? Ich arbeite als Personalsachbearbeiterin und möchte kein Sekretariat machen.kann ich die Arbeit verweigern ohne eine fristlosen Kündigung zu befürchten?
von
chrissi14
am 16.05.2019, 12:07
Antwort auf:
Kündigungsschutzklage
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2019
Antwort auf:
Kündigungsschutzklage
Kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht, der ja dann wieder voll gültig ist.
Steht dort, dass du bei Bedarf auch andere Tätigkeiten ausführen muss, darf der AG dir eben auch andere Tätigkeiten zuweisen. Das Gehalt darf sich aber nicht ändern dadurch.
Geklagt hast du ja nicht auf eine bestimmte Position, sondern allgemein gegen die Kündigung. Alle anderen Teile des Vertrages wie eben Einsatzort, Tätigkeiten etc bleiben davon unberührt.
von
cube
am 16.05.2019, 12:19
Antwort auf:
Kündigungsschutzklage
Ja aber der AG gibt mir komplett andere Tätigkeiten.die davor übe ich nicht mehr aus.das ist doch ein komplett anderer Beruf bzw. Arbeitsstelle. Ist ja wie ich würde als Techniker arbeiten,obwohl ich Lohnbuchhalter bin.
von
chrissi14
am 16.05.2019, 12:58
Antwort auf:
Kündigungsschutzklage
Wie gesagt: das hängt von deinem Vertrag ab. Steht dort zwar "wird als x" eingestellt, in einem anderen Absatz aber "kann bei Bedarf auch für andere Tätigkeiten (entsprechend der Vorbildung/Ausbildung/Fähigkeiten oä) eingesetzt werden" müsstest du wahrscheinlich wieder einen Rechtsstreit führen in dem dann geklärt werden müsste, wie weit diese Tätigkeit von der ursprünglichen abweichen darf.
Steht in deinem Vertrag nichts von wegen "auch andere Arbeiten", dann darf er dich eh nicht von x nach y versetzen ohne deine Zustimmung.
von
cube
am 16.05.2019, 13:03