Hallo Frau Bader, Am 6. Februar 2008 endet mein zweijähriger Erziehungsurlaub, danach erhalte ich mit hoher Wahrscheinlichkeit meine Kündigung. Nun meine Fragen: 1. Laut § 622 BGB besteht die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat. Zählt zum "Arbeitsverhältnis" auch die Elternzeit oder nur die reine Arbeitszeit vorher? 2. Zu den Kündigungsfristen steht in meinem Arbeitsvertrag die Klausel: Das Arbeitsverhältnis kann entsprechend den in § 2 des Manteltarifvertrages des Getränkefachgroßhandels in Niedersachsen und Bremen vom 26. Juni 1989 niedergelegten Fristen gekündigt werden. Die Firma ist ansonsten aber überhaupt nicht tariflich gebunden, wir leben (und arbeiten) in MV. Hätten Sie einen Tip, woher ich diesen Manteltarifvertrag bekommen kann bzw. wo ich die Kündigungsfristen einsehen kann. (die Möglichkeit über den Arbeitgeber besteht nicht, Personal- oder Betriebsrat o. ähnliches existiert nicht). Vielen Dank im Voraus, R. Schröder
Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 20:12