Hallo, ich habe eine etwas kompliziertere Fragestellung. Meine Frau bekommt die nächsten Tage unsere Tochter. Ich überlege ggf. meine Arbeitsstelle zu wechseln. Ich habe vor, 3 Monate am Stück Elternzeit zu nehmen, gemeinsam mit meiner Frau, die durchgehend 2 Jahre Elternzeit beantragt. Derzeit habe ich eine vertragliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Meine Frage: Greift für mich wirksam die Kündigungsfrist von §19 BEEG, so dass ich zum Ende meiner Elternzeit kündigen kann, auch wenn meine Frau gleichzeitig und auch nach Ende meiner Elternzeit weiterhin in Elternzeit bleibt? Beispiel: Ich nehme Elternzeit Mai, Juni und Juli und Kündige fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit, also XX.07.2020. Ist dies so möglich? Bei der Recherche habe ich in einem Kommentar entnommen, dass §19 für Mütter wie Väter bei "wechselnder" Elternzeit gleich gilt. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Beste Grüße
von freggie am 08.02.2020, 18:18