Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vor 10 Tagen habe ich nach 5 Jahren (Studium und Elternzeit von 2 Kindern) eine neue Arbeitsstelle in einem kleinen Betrieb mit 3 Personen angetreten. Nach einer Woche hat mir der Arbeitgeber eine vorsorgliche Kündigung überreicht, mit der Begründung, dass ich zu ungenau und unkonzentriert arbeite. Er wolle sich die Arbeit nun noch eine Tage angucken und dann entscheiden, ob er die Kündigung zurückzieht oder aufrecht hält. Heute, am 9. Arbeitstag, hat er mir mitgeteilt, dass er mich nicht länger behalten möchte. Seit 2 Tagen weiß ich dass ich Schwanger bin (6 SSW) und werde ihm morgen die Bestätigung des Arztes geben. Er wollte heute, dass ich seine Kündigung unterschreibe, welches ich verweigert habe. Nun stellen sich mir folgende Fragen: Kann mir trotz der Schwangerschaft gekündigt werden? Eigentlich gilt doch für Schwangere ein besonderer Schutz. Nun habe ich gelesen, dass die Aufsichtbehörde kleinen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung erstellen kann. Ich traue meinem Chef zu, dass er diese stellt und sie damit begründet, dass ich zu schlechte Arbeit leiste. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob man so etwas überhaupt nach 1 Woche feststellen kann (ich habe lediglich 30 Stunden gearbeitet). Sicherlich habe ich Fehler bei der Arbeit gemacht, aber aus meiner Sicht ist das in einer gewissen Zeit normal. Ich habe in der Vergangenheit bereits bei mehreren Firmen gearbeitet und habe dort auch Fehler während der Einarbeitungszeit gemacht. Nun kommt für mich natürlich noch hinzu, dass ich nach 5 Jahren wieder in das Arbeitsleben eintauche und mir die Umstellung zugegebenermaßen schwerer fällt als gedacht. Ich kann auch nicht abstreiten, dass ich Flüchtigkeitsfehler gemacht habe, die mir früher nicht passiert wären. Wie ist meine Lage bezüglich einer solchen Ausnahmegenehmigung? Wie sieht es mit meinen Sozialleistungen aus wie z.B. Krankenkassenbeiträgen? Vor dem Arbeitsantritt war ich noch als Student privatversichert. Muss ich mich nun nach der Kündigung freiwillig gesetzlich versichern? (Familienversicherung geht bei uns nicht) Arbeitslosengeld o.ä. bekomme ich nicht, da ich vorher nicht gearbeitet habe (und bereits 1 Jahr lang nach dem Ende meines letzten Arbeitsvertrages ALG bezogen habe). Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus! Viele Grüße!
von Malira am 27.03.2014, 20:45