Kündigung nach Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach Ende der Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet demnächst und die Personalleiterin meines Arbeitgebers hat mir mitgeteilt, dass sie "aufgrund der derzeitigen Lage" keine neuen Mitarbeiter suchen und mir somit keinen Arbeitsplatz anbieten können. Deshalb soll mir gekündigt werden. Ich hatte vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet, jetzt ist es von meiner Seite nur noch halbtags möglich. Es handelt sich um eine mittelständische Unternehmensgruppe, welche ständig expandiert. Anhand der Betriebszeitung weiss ich, dass in den letzten Jahren und Monaten ständig neue Mitarbeiter eingestellt wurden, auch an dem Standort und in der Abteilung, zu der ich gehöre. Jetzt wird behauptet, dass meine Arbeitskraft nicht benötigt wird. Inzwischen bin ich 14 Jahre dort angestellt. Aber lt. Personalleiterin sei ich kein Einzelfall, mit den anderen "pausierenden" Müttern werde angeblich auch so verfahren werden. Haben die das Recht, so vorzugehen? Habe ich nur Recht auf einen Vollzeitarbeitsplatz? Gibt es da nicht das neue Teilzeitgesetz, lt. dem ich Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz habe? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 19:04



Antwort auf: Kündigung nach Ende der Elternzeit

Hallo, Grds. haben Sie einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz - in Vollzeit. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2009



Antwort auf: Kündigung nach Ende der Elternzeit

aber ich meine mal gehört zu haben, bis der "durch" ist, muß man so lange VZ arbeiten. Sollte der AG sich weigern dir eine TZ Stelle anzubieten, kannst Du vor das Arbeitsgericht gehen. ACHTUNG: Der AG ist zwar verpflichten Dich TZ einzustellen, das muß er aber nicht zu den von Dir gewünschten Zeiten machen. Sprich er muß sich nicht an Deine Kinderbetreuungsmöglichkeiten halten. Machen große Firmen auch gerne, weil dann kündigen die Mamas selber. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 19:24



Antwort auf: Kündigung nach Ende der Elternzeit

Ich mein ,ab einer bestimmten Betriebsgröße (mehr als 18(?) Mitarbeiter), muß man Dich auch eine Teilzeit einstellen,wenn Du das möchtest!

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 17:37



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