Hallo!
Ich frage hier im Auftrag einer Freundin und hoffe, das das O.K. ist ;0)
Also, meine Freundin hat 3 Kinder und Anfang Januar,nächsten Jahres ist ihr Erziehungsurlaub zu Ende. Weitere Kinder werden definitif nicht kommen.
Allerdings möchte sie auch in naher Zukunft nicht mehr arbeiten gehen (ist bei ihr finanziell auch kein Problem, da das Gehald ihres Mannes ausreicht).
Von ihrem Arbeitgeber weiß sie (ist eine große Firma), das er sie durchaus noch für halbtags einstellen würde.
Nun möchte sie hat wissen, was sie genau tun muß. Muß sie kündigen,oder soll die Firma sie kündigen?
Gibt es irgendetwas wichtiges zu beachten?
Ich bin ihr da leider keine wirkliche hilfe,da selbst noch im Erziehungsurlaub und inzwischen wieder kurz vor ET ;0)
von
Joni
am 11.07.2011, 15:10
Antwort auf:
Kündigen nach Erziehungsurlaub?
Hallo,
da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen will u ihr insofern auch kein ArbGeld I zur Verfügung steht, kann sie einfach mit Frist 3 Mo. schriftlich zum Ende der EZ kündigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2011
Antwort auf:
Kündigen nach Erziehungsurlaub?
Wenn sie nicht arbeiten will, und auch keine Lohnersatzleistungen beziehen will (z.B. ALG1), dann kann sie mit 3 Monaten Frist zum Ende der Elternzeit kündigen.
ALG1 würde sie aber auch so oder so nur bekommen wenn sie auch bereit ist zu arbeiten, und auch nur für die % die sie bereit ist, wenn sie also nur 50% arbeiten will, bekommt sie auch nur 50% des Arbeitslosengeldes.
Wichtig ist noch dass sie sich dann über ihren Mann versichern sollte, so dieser gesetzlich versichert ist, oder aber selbst versichern muss wenn er privat versichert ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 17:56
Antwort auf:
Kündigen nach Erziehungsurlaub?
Ups, *Freundin schumpft* ;0), hatte noch etwas vergessen!
Also, sie ist inzwischen seid mehr als 15 Jahren in der Firma Beschäftigt.
Wie sieht es da mit der Kündigungsfrist aus? Bleibt es bei 3 Monaten?
von
Joni
am 12.07.2011, 08:34