Frage: Krippenplatz Rechtsanspruch

Hallo Frau Bader, ich habe dieses Jahr im Jabuar meinen Sohn geboren. Ab April 2021 sollte ich wieder arbeiten. Aus dieser Situation heraus benötige ich ab Januar 2021 einen Krippenplatz. Bei allen Krippen hieß es, unter dem Jahr sei es schwierig ein Platz zu bekommen, aber September 2021 hätten wir gewiss Glück. Angemeldet haben wir unseren Sohn trotzdem ab Januar 2021. Bis jetzt kam aber keine Zusage (absagen werden nicht mitgeteilt). Finanziell brauch ich nicht erwähnen, denn so ergeht es bestimmt einigen Eltern. Wie sieht denn meine rechtliche Seite aus? Habe oder Hätte ich ab Januar 2021 einen Anspruch auf Betreuung? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 27.03.2020, 14:19



Antwort auf: Krippenplatz Rechtsanspruch

Hallo, Sie haben ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch nach Bedarf (also wie Sie arbeiten). Aber kein Wahlrecht ob KiGa oder Tagesmutter.Schreiben Sie die Gemeinde an und setzen Sie eine Frist zB bis Juli, Ihnen verbindlich einen Platz zuzuweisen. Drohe Sie mit Klage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Antwort auf: Krippenplatz Rechtsanspruch

Betreuung ja, aber nicht das Recht auf Krippe, kann auch Tagesmutter sein.

von misses-cat am 27.03.2020, 14:39



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