Frage: Krankschreibung oder Berufsverbot

Guten Tag, ich bin in der 16 sw und war die letzten 5 Wochen krankgeschrieben durch meine FA aufgrund eines Rheumaschubs. Zur weiteren Erklärung das Rheuma befindet sich in den Kreuzdarmbeinen d.h grob gesagt in den Hüften. Laut allen Ärzten wird eine Besserung mit vorranschreitender Schwangerschaft (Gewichtszunahme, Druck und Weitung der Hüften) unwahrscheinlich. Sitzen, laufen und stehen ist mir teilweise nur unter hohen Schmerzen möglich. Ich arbeite auf dem Büro, also eine sitzende Tätigkeit und ich arbeite sehr gerne. In den letzten Jahren habe ich in solchen Situationen Medikamente genommen und den Alltag weiter fast normal bestritten. Aufgrund der Schwangerschaft kann ich die Medikamente nicht nehmen, sodass eine Besserung nicht so schnell zu erwarten ist. Zudem mache ich mir große Sorgen um das Kind wegen der ständigen Schmerzen. Psyche lässt mich langsam im Stich! Heute habe ich mir durch zuviel Liegen zusätzlich einen Nerv im Rücken eingeklemmt , sodass mir jetzt auch noch Brustbein und Rücken das Leben schwer machen...Alles zum heulen... Anfänglich sprach meine FA dann von Beschäftigungsverbot, wenn es nicht besser wird, aktuell sagt sie aber das sie das doch nicht ausstellen kann, da es sich um eine Krankheit handelt, verstehe ich, wenn ich ein Bein gebrochen hätte, aber bei mir bedingt das eine das andere...Ich kann also die Begründung nicht nachvollziehen... Meine Krankenkasse sagt ein BV kann auch der Hausarzt ausstellen, dieser sagte mir aber er hätte keine Ahnung davon und wüsste nicht was es rechtlich für ihn bedeutet... Er würde mir das Krankheitsbild und die Problematik zur Schwangerschaft aber gerne bescheinigen. Meine Rheumatologin sagt das gleiche und sagte ich solle ihr Formulierungen dafür an die Hand geben...Sie schreibt mir dann was... Bei diesem ganzen durcheinander komm ich irgendwie selber nicht mehr mit. Kann man in meiner Situation überhaupt ein BV bekommen? Oder ist das völlig absurd? Kann mir der Betriebsarzt weiterhelfen oder schreibt der mich auch "nur" krank? ICH möchte auf keinen Fall ins Krankengeld kommen, da dies sehr große finanzielle Einbußen zur Folge hätte. Ich möchte aber auch nicht um ein BV kämpfen, wenn es mir nicht zusteht. Ihre neutrale Meinung wäre mir wichtig. Vielen Dank.

von Kobrafunny am 01.11.2016, 16:50



Antwort auf: Krankschreibung oder Berufsverbot

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus. Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Krankschreibung oder Berufsverbot

1. Zuständigkeiten: Der Betriebsarzt wäre für die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen durch die Tätigkeit zuständig. Hier in deinem Fall ist die Tätigkeit nicht gefährdend, du brauchst keinen Betriebsarzt. Für ein Attest ist der behandelnde Arzt (eben der Rheumatologe) zuständig. 2. BV oder AU. Es gibt da Regelungen was die Abgrenzung BV oder AU betrifft. a) Du hast keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, sondern eine Vorerkrankung die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht, da kommt nur eine AU in Frage. b) Du bist mit so starken Schmerzen gar nicht mehr arbeitsfähig. Das spricht ebenfalls nur für eine AU. Leider wissen viele Ärzte nicht so genau Bescheid, und die KK versuchen sich z.T. gerne mit dem BV der Kosten für das Kassenbudget zu entledigen. Aber da du die rechtliche Situation wissen wolltest, aus meiner Sicht ist das eindeutig die Indikation für eine AU, und damit bist du genau so gut oder schlecht gestellt wie alle anderen kranken Frauen auch. Pathologische Schwangerschaftsverläufe sind AU.

Mitglied inaktiv - 01.11.2016, 17:08



Antwort auf: Krankschreibung oder Berufsverbot

Soll nicht böse klingen, bitte nicht falsch verstehen, aber solche Probleme sind bei Deiner Grunderkrankung leider absehbar gewesen. Es liegt an der Krankheit, nicht an der Schwangerschaft selbst. Hier kommt nur eine Krankschreibung aufgrund des Rheumas in Frage. Diese Monate werden leider beim Elterngeld mit 0€ berechnet, da sie nicht schwangerschaftsbedingt ist. Sorry.

von Sternenschnuppe am 01.11.2016, 18:31



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