Hallo Frau Bader, Ich bin rein rechtlich alleinerziehend (alleiniges Sorgerecht und nicht verheiratet), lebe aber mit dem Vater meines Kindes (1) zusammen. Ab September gehe ich wieder arbeiten. Meine Frage: stehen mir die 10 Krankheitstage fürs Kind vom Vater noch zu (also insges. 20) oder nicht ? Wenn nicht, noch eine Frage hinterher: Der Kindsvater ist selbstständig mit eigenem Geschäft. Könnte ich evtl. deswegen seine Krankheitstage fürs Kind noch mit beanspruchen ? Danke im Voraus Mandy
Mitglied inaktiv - 26.08.2009, 20:46