Hallo Frau Bader, ich hab schon ein wenig gestöbert, aber bin leider auf keine zufriedenstellende Antwort im Forum gestoßen. Es geht um die Freistellung während einer Krankheit meiner Tochter. Sie ist knapp 3 Jahre alt und ich arbeite in einem kleinen Unternehmen mit 10 Leuten. Nun sagt unser Firmenanwalt bzgl. der Freistellung im Krankheitsfall folgendes: Ich muss 5 Tage von der Firma mit weitergehendem Gehalt freigestellt werden. Allerdings muss ich nachweisen, dass mein Mann nicht an diesem Tag für meine Tochter sorgen kann. Dann bekomme ich eben meine Gehalt weiter. Weitere 5 Tage muss ich ohne Gehaltszahlung freigestellt werden im Krankheitsfall meiner Tochter und brauch hier weder Attest oder Nachweis bzgl. der Arbeitstätigkeit meines Mannes. Nun bin ich kein Korinthenkacker und es sind letztlich nur 10 Tage, die ich unter Umständen ohne Gehalt dastehen würde. Das ist das Wohlbefinden meiner Tochter schon wert. Nur die Angaben, die ich hier im Forum ersucht habe bisher, sprechen ein wenig anders. Besonders die Regelung bzgl. der Abgängigkeit meines Mannes finde ich sehr seltsam. (Um das Wiederholen des Krankengeldes geht es primär nicht, denn meine Tochter ist privat versichert bei meinem Mann und ich gesetzlich.) Nur wie sieht die gesetzliche Situation richtig aus. Auch über Google wurde ich nicht wirklich fündig. Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße, Koyo
Mitglied inaktiv - 13.06.2006, 14:04