Kostenerstattung nach erfolglosem 3-D-US

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kostenerstattung nach erfolglosem 3-D-US

Guten Abend Frau Bader ! Wir haben vier erfolglose Termine/Versuche in einer uns im Grunde fremden gyn. Praxis hinter uns, unser Baby per 3-D US aufnehmen zu lassen ! Nun stehen wir auch kurz vor einem Wohnungsumzug, desweiteren ist mir auch mitgeteilt worden, dass eine Garantie für gute Aufnahmen mit immer weiter vorangeschrittener Schwangerschaft sinkt. Steht es uns zu, die privat geleistete Zahlung nun von dem Arzt zurückzufordern, oder wie sollte man vorgehen ? Nach Telefonat mit der Praxis sah die Angestellte kein Problem, jedoch ist jetzt nach Rücksprache mit ihrem Chef nicht unbedingt eindeutig, ob er uns die kompletten 78 € erstatten möchte. Ich meine, wenn Handwerker ihre Arbeit nicht (gescheit) verrichtet haben, würde man sie doch auch nicht entlohnen, oder ? Eine kompetente Antwort würde weiterhelfen, danke dafür ! Mama II

Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 20:30



Antwort auf: Kostenerstattung nach erfolglosem 3-D-US

Hallo, fraglich ist, warum es nicht geklappt hat. Wenn der Arzt das tzu verschulden hat, können Sie das Geld zurückfordern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2006



Antwort auf: Kostenerstattung nach erfolglosem 3-D-US

Ich denke, die Frage ist, was genau der Arzt Dir schuldet - eine sachgerecht ausgeführte Behandlung oder einen bestimmten Behandlungserfolg... Ich denke, so eine "Erfolgsgarantie" wird es leider nicht geben, sondern Du wirst lediglich einen Anspruch haben, dass der Arzt die gewünschte Maßnahme korrekt ausführt. Angenommen ich lasse mir Akupunktur verpassen, dann kann mir der Arzt ja auch nicht garantieren, dass meine Schmerzen hinterher weg sind, ich muß aber trotzdem zahlen. Jedoch habe ich ein Recht auf medizinisch korrekt durchgeführte Behandlung.

Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 11:13



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