Eine komplizierte Frage:
Ich gehe in Elternzeit 25 Stunden arbeiten, unser Zwerg ist bei einer Tagesmutter.
Sollte ich in der Elternzeit und in Teilzeit arbeitend, erneut schwanger werden und ins Beschäftigungsverbot fallen (was so sein wird), verliert unser Zwerg ab Beginn des BV seinen Anspruch auf den Platz bei der Tagesmutter oder erst ab Mutterschutz?
Liebe Grüße
von
Späti79
am 07.10.2019, 22:55
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Kompliziert
Hallo,
Sie müssen dem Ag ja auch bei einem BV zur Verfügung stehen 8wenn er Sie umsetzen kann/will).
Deshalb bleibt der Platz bestehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Kompliziert
Gar nicht. Dein Sohn ist ja über ein Jahr somit hat er, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht, ein Anspruch auf Betreuung. In der Regel 25 stunden
von
misses-cat
am 08.10.2019, 05:40
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Kompliziert
Aber in der Tagespflege ist das eben anders. Deshalb die Frage.
von
Späti79
am 08.10.2019, 10:07
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Kompliziert
Nein, hier NRW eben nicht. Würde 2018 gleichgestellt
von
misses-cat
am 08.10.2019, 11:29
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Nein, Tagespflege oder Kita ist egal. Den das Kind hat einen Betreuungsanspruch ab dem ersten Geburtstag unabhängig davon ob beide Eltern arbeiten. Würde man den Platz bei der TaMu verlieren müsste sich die Gemeinde einen in der KiTa geben.
von
Felica
am 08.10.2019, 12:37
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Bei einem BV musst du ja sowieso zur Verfügung stehen, wenn dein ag eine Mutterschutzkonforme Tätigkeit hat.
Mitglied inaktiv - 08.10.2019, 12:49
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Wie gesagt ihr habt einen Anspruch auf 25 Stunden , wenn du in der Zeit wo du gearbeitet hast 40 Stunden Betreuung brauchen würde es ab muttschutz Anfang gekürzt werden. Aber du bzw dein Kind hat ja eh nur 25 Stunden das ist der mindessatz worauf ein Kind ab dem ersten Geburtstag Anspruch hat ob Kita oder tamu ist egal
von
misses-cat
am 08.10.2019, 15:32
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Kompliziert
Okay. Dann habe ich diese Gleichstellung nicht mitbekommen. Nein, wir haben 35 Stunden, wegen Fahrzeiten usw.
Aber gut zu wissen. Danke euch
von
Späti79
am 11.10.2019, 19:33