Hallo! Aus gegebenen Anlass frag ich mal bei Ihnen nach: Kann man die Gemeinde verklagen wenn sie einem nicht den nötigen KiGa-Platz zur Verfügung stellt,damit man nach der EZ wieder seinen alten Job aufnehmen kann? Meine Situation schaut derzeit folgendermaßen aus: Wir haben ein Vorschulkind hier in unserem Gemeindekiga drin. Da wir sehr ländlich wohnen gibts nur diesen einen KiGa. Nun soll unser Nesthäckchen im März (wenn er 3Jahre alt wird)auch da rein.Angemeldet ist er seit April ´08. Nun sind leider -bis auf wenige Notplätze die sie evtl.für Vorschulkinder die herziehen könnten-alle Plätze belegt. Vom Bürgermeister den wir unsere Situation beschildert haben(keine Verwandtschaft,Bekanntschaft hier denen wir Elias für 6Monate geben könnten)werden wir hingehalten bis Januar . Zur Überbrückung von März´09 -September ´09 brauch ich auch nicht mit einer Tagesmutter anfangen da ich/wir insgesamt 3Kinder haben und wir ausserdem zum Arbeiten fahren ein zweites Auto benötigen d.h.mein Einkommen würde alleine für die TaMu und fürs Auto drauf gehen -ohne einen Cent Gewinn für mich :( Wenn wir aber keinen KiGa Platz bekommen dann kann ich mich arbeitslos melden,was ich nicht möchte da ich mich nicht von anderen finanziell abhängig machen möchte d.h.die Katze beißt sich in den Schwanz. Wenn wir Elias für 4 Monate (ohne Ferien mitgerechnet)in einen anderen KiGa in der Nachbargemeinde geben würden,hätte es den Nachteil das er 1.mehr kostet als unserer(die Mehrkosten davon zu übernehmen hat der Bürgermeister abgelehnt!) und 2.das wir zwei KiGa Kinder und ein Schulkind dann hätten die an zwei versch.Orten abzuholen währen. Ich hoffe Sie verstehen mein Problem! ICH WILL ARBEITEN und wir brauchen das Geld um über die Runden zu kommen. Können wir da irgendwie gegen die Gemeinde vorgehen oder kann ich mich an die nächst höher Distanz wenden und wenn ja,an wem? Danke für ihre Hilfe! Gruß Stefanie
Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 21:08