Hallo Nicola Bader,
mein Mann möchte gern zwei Partnermonate Elternzeit nehmen, jedoch den 1. und (abhängig vom genauen Geburtstermin) erst später den 8. oder 9. Lebensmonat des Kindes. Ist das mit Bezug von Elterngeld möglich? Wann muss der 2. Partnermonat beantragt werden: 7 Wochen vor dem 1. Lebensmonat des Kindes oder 7 Wochen vor dem 8./ 9. Lebensmonat des Kindes?? Gibt es da einen Unterschied zwischen der Beantragung von Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber und der Beantragung von Elterngeld gegenüber der Elterngeldstelle?
Danke für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 02.01.2012, 07:59
Antwort auf:
Können Partnermonate getrennt genommen werden, wann beantragen?
Hallo, man muss min. 2 Monate am Stück beantragen, um EG zu erhalten. Liebe Grüße, N B
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2012
Antwort auf:
Können Partnermonate getrennt genommen werden, wann beantragen?
Bei der Anmeldung der Elternzeit muss man sich für einen 2-Jahres-Raum festlegen.
Also 7 Wochen vor Beginn der ersten Elternzeit müssen beide Zeiträume angemeldet werden.
Und weil man bei Elterngeld eh min. 2 Monate nehmen muss, beantragt man sie auch gleichzeitig.
(Man kann aber einmal ändern!)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.01.2012, 09:25