Frage: Kniffelig ?!?

Hallo an alle, hm...ich hätt da auch ein paar Fragen zu meiner *grins* kniffeligen Situation. Vorgeschichte: Mein Partner ist seit 6 wochen geschieden, nachdem er 7 Jahre verheiratet war und eine 6jährige Tochter hat. Für seine Tochter zahlt er selbstverständlich das vom Einkommen abhängige "Versorgungsgeld". Für seine jetzt Ex-Frau muss er auch Unterhalt zahlen (wenn auch unberechtigt, denn die Frau betreut das Kind nicht (die Betreuung übernimmt die Oma zu 90%) sondern geht 4x die woche einen ganzen Tag in die Arbeit, das selbstverständlich "schwarz" das Vater Staat nichts mitbekommt. **Sorry, aber mir platzt da der Kragen**. Mein Partner ist abzüglich des "Versorgungsgeldes" und der "Unterhaltspflicht" auf dem Mindestsatz angelangt. So, soviel zur Vorgeschichte.... Bin mit meinem Partner jetzt schon ein Jahr zusammen und wir bekommen ein Baby (bin in der 22.SSW) :-) Jetzt zu meiner Frage... Geh ich recht in der Annahme das ich von meinem Partner für unser gemeinsames Kind auch "Versorgungsgeld" bekomme? Wir sind nicht verheiratet! Wie läuft das vor den Behörten? Gelte ich als alleinerziehend? Und die wichtigste Frage: Habe ich gegenüber meinem Partner Unterhaltsansprüche??? (sein Anwalt hatte sowas angedeutet).... Nur wie funktioniert das dann mit seinem sozialen Mindestsatz?????.... Bin sehr gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon im Voraus ! Eure Schneckerl©

Mitglied inaktiv - 04.12.2002, 13:34



Antwort auf: Kniffelig ?!?

Hallo! Die Geschieden Deines Mannes muß dann finanziell einbüßen.Er ist dann auch für Dich und das Kind im Punkto Geld verantwortlich.Da Du Euer Kind versorgst, kannst nicht arbeiten.Also muß er für Dich auch aufkommen.Lass auf jeden Fall den Unterhalt für das andere Kind und die dazugehörige Mutter abchecken.Sie bekommen auf jeden Fall weniger!Hatte die selbe Situation. Gruß und viel Glück in jeder Hinsicht. Kernchen

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 10:12



Antwort auf: Kniffelig ?!?

Hallo Kernchen, zählt das denn alles auch wenn ich mit meinem Partner nicht verheiratet bin??? Gruß Schneckerl

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 12:25



Antwort auf: Kniffelig ?!?

Bei mir hatte es gezählt wegen eheähnlicher Gemeinschaft und weil ich unser Kind aufziehe.

Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 14:36