Ich habe bereits im Forum gestöbert und herausbekommen, dass man einen Anspruch auf Wandlung usw. hat.
Müssen es dabei immer gravierende Fehler/Schäden sein, oder reicht ein kaputtes Rad, das man mit einem Ersatzteil reparieren könnte aus?
Kann man den vollen Kaufpreis zurückverlangen oder muß man einen Abschlag hinnehmen (Wagen 10 Wochen benutzt).
Danke im voraus für eine Antwort!
Mitglied inaktiv - 14.06.2002, 22:40
Antwort auf:
Kinderwagenrückgabe
Liebe Claudia,
wann gekauft?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2002
Antwort auf:
Kinderwagenrückgabe
Es handelt sich bei dem kaputten Rad bereits um ein ausgetauschtes, da es bereits einmal defekt war.
Mitglied inaktiv - 14.06.2002, 22:43
Antwort auf:
Kinderwagenrückgabe
- 15.01.02 gekauft
- danach nochmal das Gestell umgetauscht, wegen Fehler
- danach nochmal Räder ausgetauscht, weil kaputt
Benutzungsfähig war der Wagen erst ab Mitte März, tatsächlich benutzt wurde er aber erst seit April, weil vorher noch kein Kind da war.
Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 19:20
Antwort auf:
Kinderwagenrückgabe
Liebe Claudia,
nur Rad kaputt?
Hat der Laden AGBs?
Wenn nein, gilt das neue Recht. Danach können Sie wälen zwiscehn Nachbesserung und Umtausch.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2002