hallo,
ich bin mit meinem 3.kind schwanger und halte mich im moment mit meinen beiden grossen ( 6+7 Jahre ) in spanien auf, wo die beiden auch zur schule gehen.gemeldet sind wir aber noch in deutschland, da wir noch nicht genau wissen ob wir hier wirklich bleiben wollen oder ganz wieder nach deutschland zurück kommen.meine frage ist ob ich für mein drittes kind, wenn es dann eventuell in spanien geboren wird anspruch auf kindergeld bzw. erziehungsgeld habe.bin schon längere zeit nicht berufstätig und habe ein kleines auskommen durch meine familie das aber nur recht und schlecht reicht.
also bin dankbar für jede infos
Mitglied inaktiv - 24.01.2007, 10:11
Antwort auf:
kindergeld, erziehungsgeld in europa
Hallo,
1.Anspruch auf Kindergeld hat, wer:
-in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
-im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt
2. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie
• einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten,
• das Personensorgerecht für das Kind haben,
• das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt.
Gruß,
NB
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.),
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Achtung: Wohnsitz haben heißt, tatsächlich in D wohnen - nicht nur auf dem Papier!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2007
Antwort auf:
kindergeld, erziehungsgeld in europa
ja nochmal hallo,
jetzt stellt sich natürlich die frage ab wievielen tagen aufenthalt, ich dann wirklich in deutschland wohnhaft bin und wann ich mich in spanien melden muss, und ob ich dann anspruch auf spanisches kindergeld habe oder wie oder was..
habe noch was gehört; das es um das land geht in dem man den hauptsteuersitz hat, da ich im moment keine steuern zahle, von was auch ?,weiss ich nicht wo mein hauptsteuersitz ist, wahrscheinlich dort wo ich gemeldet bin.
und spielt es eine rolle wenn meine kinder in spanien zur schule gehen ? fragen über fragen
danke im voraus für antworten
Mitglied inaktiv - 24.01.2007, 12:23