Frage: kindergartenkosten

Guten Tag Fr.Bader, ich habe eine frage und zwar bekomme ich momentan noch arbeitslosengeld.was allerdings im Juli weg fällt.Ich habe einen Sohn(4Jahre)und lebe mit einem neuen Partner zusammen.Wenn im Juli mein Geld weg fällt muss er dann für die monatlichen Kindergartenkosten aufkommen?Er verdient nicht schlecht aber wird sein Gehalt für mein Kind dabei angerechnet? Vielen Dank

von anjessa am 12.03.2012, 16:47



Antwort auf: kindergartenkosten

Hallo, grundsätzlich wird erst geprüft, ob der leibliche Vater aufkommen muss. Inwieweit die Einnahmen des neuen Partners hinzugezogen werden, hängt von dem Bundesland und der jeweiligen Satzung ab. Allgemein sagenkann man dies nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2012



Antwort auf: kindergartenkosten

Und Du nach dem Wegfall Hartz IV beziehen muesstest, wird sein Gehalt voll angerechnet....lh Peeka

von peekaboo am 12.03.2012, 18:31