Frage: kindergartenkosten

liebe frau bader, mein mann hat sich von uns getrennt. nun geht es um die regelung unserer finanzen. ich bin selbst berufstätig (halbe stelle als lehrer) und die kinder gehen schon länger (also auch als wir noch zusammen waren) ganztags in den kiga. nun meint er das wär mein problem und ich könnte nur einen 4 stunden-platz absetzen für den ehegattenunterhalt. wenn mein gehalt eheprägend war und somit voll angerechnet wird, wieso dann nicht die betreuungskosten. ist das so richtig, was er sagt? selbst die steuer erkennt seit 2 jahren ohne probleme die kosten an! kann ich auch barunterhalt für die kinder (leben bei mir) absetzen so wie er? die kiddies leben schließlich auch von dem, was ich verdiene und bei mir wird kein cent abgesetzt! liebe grüße conny

Mitglied inaktiv - 19.09.2004, 20:06



Antwort auf: kindergartenkosten

Hallo, um Ihre Fragen beantworten zu können, bräuchte ich mir Hintergrundwissen. Ich rate Ihnen, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen, der die Sache genau u individuell ausrechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2004