Hallo. Mein Partner lebt in scheidung, sein Kind bei der Mutter. Es kommt in den Kindergarten, muss er sich an den kosten beteiligen? Sie bezieht 315,00 euro unterhalt für sich und 192,oo euro fürs kind sowie 654,00 euro arbeitslosengeld. Wann muss die Ehefrau wieder arbeiten? Vielen Dank