Kindergartengebüren vom Bruttolohn abzeihen lassen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartengebüren vom Bruttolohn abzeihen lassen?

Hallo ich habe gehört,das man die Kita Gebüren vom Abeitgeber direkt vom Bruttolohn abziehen kann. Was hat das für Vor/ oder Nachteile? Lg Konny

Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 09:55



Antwort auf: Kindergartengebüren vom Bruttolohn abzeihen lassen?

Hallo, bitte auf der Seite von unserem Steuerberater fragen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2009



Antwort auf: Kindergartengebüren vom Bruttolohn abzeihen lassen?

der ag kann deine kigagebühren bezahlen. das ist für ihn steuerfrei und für dich ebenso=netto. alles andere kann ich mir nicht vorstellen....

Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 10:45



Antwort auf: Kindergartengebüren vom Bruttolohn abzeihen lassen?

Hallo, der AG kann die KiGa-Gebühren zusätzlich zum Bruttolohn auszahlen, dann sind sie Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Bruttolohn den man schon hat kann NICHT umgewandelt werden. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 11:21