Sehr geehrte Frau Bader, wir wollen demnächst mit unserem Sohn ( 9 Mon.) nach Österreich, braucht man dafür einen Kinderausweil o.ä. ? Hoffentlich ist meine zweite Frage nicht zu speziell: Als Rechts-referendarin habe ich mich privat krankenversichert. Nun bin ich verheiratet, kann mich aber aufgrund der Regelungen der Gesundheitsreform vom letzten Jahr nicht bei meinem Mann mitversichern, sondern muss zunächst in meiner privaten Versicherung bleiben. Diese hat nun, da ich mich im Erziehungsurlaub befinde, meinen monatlichen Beitrag fast verdoppelt (über 400,- im Monat). Während einer längeren Ausbildungsunterbrechung müßte das so sein. Stimmt das ?? Ich bin davon ja nicht so überzeugt, zumal sich die Zuständigen von der Versicherung selbst sehr unsicher waren und mir auch zunächst gesagt haben, die Beiträge würden günstiger werden. Leider finde ich in den Versicherungsbedingungen nichts darüber. Es wäre für mich sehr wichtig zu erfahren, ob die Beiträge wirklich aufgrund des Erziehungsurlaubs erhöht werden dürfen, wo könnte ich das eventuell überprüfen lassen (Verbraucherschutzzentralen machen das nicht) ? Sorry für die lange Frage, viele Grüße, Gabi
Mitglied inaktiv - 17.05.2001, 12:05