kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

hallo ich habe eine etwas komplizierte und für viele unverständliche frage ich bin schwanger nicht von ehemann schwanger geworden bin ich im november 2019. scheidungsantrag wurde gestellt im dezember 2019. mein nochehemann hat die polnische und die deutsche staatsangehörigkeit. wahrscheinlich wird die scheidung wegen corona bei geburt des kindes nicht rechtskräftig sein. mein ungeborenes würde somit automatisch die deutsche und die polnische staatsangehörigkeit bekommen (so wie meine tochter die ich mit meinem ehemann gezeugt habe) ?? wenn die vaterschaftsanfechtung beginnt durch meinen nochehemann verliert mein baby dann auch wieder die polnische staatsangehörigkeit bzw. wenn der leibliche vater gefunden wird? der leibliche vater wird die vaterschaft nicht freiwillig anerkennen, er weigert sich schon jetzt, deswegen wird nichts rechtliches (w.z.b anerkennung vor einem notar) vor der geburt stattfinden, der leibliche vater muss quasi erst mit vatetschaftstest und gericht dazu gehwungen werden. ich hoffe, dass mein baby die polnische staatsangehörugkeit behalten darf, auch wenn mein nochehemann aus der nummer raus ist. ist das rechtlich möglich oder nur mein wunschdenken? ich habe nur die deutsche staatsbürgerschaft. der leibliche vater auch nur die deutsche

von AntjeSvantje am 31.03.2020, 19:16



Antwort auf: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Wenn der Scheinvater aberkannt ist, dürfte das Kind auch die diesbezügliche Staatsangehörigkeit verlieren. Aber da kenne ich mich nicht super aus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2020



Antwort auf: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

ablauf des trennungsjahres 6.12.2019 letzte periode vor aktueller schwangerschaft 06.11.2019 errechneter geburtstermin 13.08.2020 befruchtung hat ende november 2019 stattgefunden also noch IM trennungsjahr

von AntjeSvantje am 31.03.2020, 19:21



Antwort auf: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

bei der scheidung ist nur er anwaltlich vertreten. ich habe keinen anwalt

von AntjeSvantje am 31.03.2020, 19:27



Antwort auf: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

... und das er bayrisch spricht? https://www.rund-ums-baby.de/recht/Schwierige-Situation-Schwanger-nicht-vom-Ehemann_209527.htm

von Soie am 31.03.2020, 20:30



Antwort auf: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

was hast du für ein Problem? das sind 2 völlig unterschiedliche nutzernamen! ich wusste IMMER wer der vater ist und habe noch nie one night stands gehabt hör mal auf solche lügen zu schreiben über mich und lies genau

von AntjeSvantje am 31.03.2020, 20:46



Antwort auf: kind polnische staatsangehörigkeit wieder wegnehmen?

Nun, ich kannte die Geschichte in dem Link noch nicht und habe jetzt genau gelesen - die Parallelen sind schon sehr ähnlich! Aber mir ist es ja egal, jeder kann tun und lassen, was er will. Der Kommentar musste nur sein wegen deibem "genau lesen" :)!

von malini am 31.03.2020, 22:12



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