Meinem Mann ist vorhin das Nachbarskind mit seinem (leicht zu großen) Rad in die Fahrerseite des Auto geradelt. Wir wohnen in einer 30er Zone, aber aufgrund der Straßenbeschaffenheit und der Straßenführung ist ein Fahren schneller als 10 -20 Km/h nicht möglich. Es gibt auch keinen Gehweg. Das Kind kam aus einer leicht abschüssigen Hofausfahrt, die durch hohe Hecken nicht einszusehen ist. Da hier die Straße zudem noch einen leichten Knick macht, rollen die Autos da quasi nur dran vorbei. Wäre mein Mann schneller gewesen, wäre vermutlich nichts passiert. Dann aber mit dem entgegenkommenden Fahrzeug. So, jetzt hat das Vorderrad einen Achter, das Kind einen Schreck und unser Auto ein Beule. Meines Erachtens hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht (wiederholt) verletzt, da dieser Bereich definitiv nicht geeignet ist, ein Kind, welches noch relativ unsicher mit dem Rad ist, alleine radeln zu lassen. Aber wie sieht es tatsächlich aus? Wer haftet? Und für was? Danke und LG
Mitglied inaktiv - 23.07.2009, 20:17