Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Sehr geehrte Frau Bader, zukünftig wird sich bei mir folgendes Szenario einstellen: Ich bin Kinderkrankenschwester im ambulanten Kinderintensivpflegedienst und aufgrund meiner Schwangerschaft (ET 8.2.2019) aktuell in einem Beschäftigungsverbot. Ich arbeite in Teilzeit mit einer ca 20h Woche, auf der auch das bisherige BV-Gehalt basiert. Nach der Geburt möchte ich grundlegend wieder arbeiten gehen. Laut meinem Arbeitgeber würde ich aber, sofern ich stille, nicht arbeiten können. Nach der Entbindung rutsche ich also für die Zeit des Stillens automatisch in ein neues BV. Ich möchte gerne Elterngeldplus beantragen für 24 Monate. Kann ich das auch, wenn mein Chef mich ins BV aufgrund des Stillens schieben sollte? Das BV-Gehalt nach der Geburt während des Stillens und später das Teilzeitgehalt würde dann auf das Elterngeldplus angerechnet, oder? Aus meinem bisherigen Wissensstand ergibt sich für mich: Elterngeldplus wird bei einer Teilzeitbeschäftigung unter 30 Wochenstunden bezahlt. Dies erfülle ich nach der Geburt mit meiner Teilzeitbeschäftigung (20 Wochenstunden). Wenn ich dann das BV aufgrund des Stillens erhalte, bekomme ich also das BV-Gehalt + Elterngeldplus für die Zeit des Stillens und danach das Gehalt aus der Tätigkeit + Elterngeldplus für insgesamt 24 Monate. Ist das korrekt? Eine weitere Frage ergibt sich mir: Mein Mann möchte im 1. und 5. Lebensmonat unseres zweiten Kindes Vaterzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen. Hierzu würde er Basiselterngeld beantragen. Ich selbst müsste dann aber gleichzeitig Elterngeldplus für den gesamten Zeitraum beantragen, oder? Mein Mann würde dann 2 Monate Basiselterngeld in LM 1 und 5 beantragen. Ich würde dann 24 Monate Elterngeldplus von LM 1 bis 24 beantragen. In der Zeit vom 1. und 5. LM würden wir dann beide das entsprechende Elterngeld erhalten. Er das volle Basiselterngeld, ich die Hälfte mit Elterngeldplus, richtig? Vielen Dank schoneimal für die Antwort! Mit lieben Grüßen und frohe Festtage, Lordlagru02

von Lordlagru2002 am 22.12.2018, 19:47



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Hallo, ich halte ein Beschäftigungsverbot in Ihrem Fall wegen stillen für fragwürdig. Im Zweifel würde ich Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt nehmen. Grundsätzlich setzt das Ganze natürlich voraus, dass für die 20 Stunden der Säugling fremd betreut wird. Ihr Arbeitgeber könnte Sie ja auch rein theoretisch umsetzen, zum Beispiel in ein Büro. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2018



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Ist dein Kind denn betreut, falls es mit dem Stillen nicht klappt bzw. dein AG eine Ersatzarbeit hätte?

von malini am 22.12.2018, 20:32



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Ich kann mir nicht vorstellen, aufgrund welcher Gefährdungen du in der Stillzeit nicht im ambulanten Intensivpflegedienst arbeiten solltest. Die Infektionsgefährdungen, die in der Schwangerschaft das Ungeborene gefährden könnten, sind in der Stillzeit kaum relevant. Einzig die arbeitszeitlichen Einschränkungen wären relevant. Aber das müsste organisatorisch machbar sein. Die Krankenkasse wird das BV wahrscheinlich nicht akzeptieren. Wer betreut denn dein Baby zu Hause, so dass du abkömmlich bist?

Mitglied inaktiv - 22.12.2018, 21:58



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Hallo! Zu den Elterngeldmonaten: du kannst als Mutter leider in den ersten beiden Lebensmonaten keine Elterngeld Plus-Monate nehmen. Das müssen volle Basismonate sein, die dann mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden - es sei denn, du bekämst keine Mutterschaftsleistungen. Du kannst also 2 volle Monate und dann 20 halbe Monate, also über 22 Monate gesamt, beantragen.

von drosera am 23.12.2018, 06:40



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Es geht nur BV oder Elternzeit. Beantragst du Elternzeit, kann/muss kein BV mehr ausgesprochen werden. Daraus ergibt sich auch, dass Mutterschutzlohn und Elterngeld nicht zeitgleich bezogen werden können. Du startest ja gerade mit der Planung, da kannst du vielleicht noch diese Seite gebrauchen: familienportal.de

von Chrischan am 23.12.2018, 11:11



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

@Chrischan: die FS hat doch gar nichts von Elternzeit geschrieben. Sie möchte nach dem Mutterschutz alsbald in TZ arbeiten gehen und derweil Elterngeld Plus beziehen. Die Frage ist halt, was passiert, wenn sie dann ein BV erhält.

von drosera am 23.12.2018, 15:20



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

@drosera sie schrieb aber von Elterngeld. Und Elternzeit ohne Elterngeld geht, aber Elterngeld ohne Elternzeit nicht.

von Chrischan am 23.12.2018, 16:43



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Natürlich geht EG ohne EZ. Erstens gibt es Leute die gar keinen AG haben, wo sollen die also EZ melden? Zudem darf man nur nicht mehr wie 30 Std arbeiten, ist man drunter, kann man EZ nehmen, muss es aber nicht.

von Felica am 23.12.2018, 19:24



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Ja, absolut richtig. Da war ich zu sehr in meiner Ausgangssituation gefangen. Als Vollzeit-Angestellter muss ich Elternzeit nehmen, um auf die Grenze der 30 Stunden kommen zu können. "Eine Anspruchsberechtigung besteht auch, wenn sowohl vor als auch nach der Geburt keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ist also nicht erforderlich." Quelle: Richtlinien zum BEEG vom BMFSFJ

von Chrischan am 23.12.2018, 20:19



Antwort auf: Kann ich trotz BV (aufgrund des Stillens) Elterngeldplus beziehen?

Ich melde mich nochmal kurz erklärend zu Wort: EG ohne EZ ist machbar (da ich ja vorher schon unter 30 Wochenstunden gearbeitet habe und damit einfach weiter mache), danach habe ich mich mittlerweile erkundigt. Nur der Sonderkündigungsschutz in der EZ entfällt dementsprechend. Es geht lediglich darum, ob ich Elterngeldplus beantragen kann/sollte, obwohl mein Chef bereits ein BV aufgrund des Stillens angekündigt hat. Ich würde eben ungern von vorne herein Elternzeit und Basiselterngeld beantragen, nur, damit ich abgesichert bin. Ich möchte ja arbeiten! Und das entweder direkt nach dem Mutterschutz oder eben nach der Stillzeit. Die Frage ist: Was passiert, wenn es dann tatsächlich zum BV im Elterngeldplus-Zeitraum kommt? Wird das BV-Gehalt einfach mit dem Elterngeldplus verechnet, wie es mit dem normalen Gehalt passieren würde? Und muss ich dann im EG-Antrag zunächst ganz regulär die Bescheinigung meines Arbeitgebers einreichen, in der das voraussichtliche Gehalt berechnet wird? Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich :)

von Lordlagru2002 am 29.12.2018, 19:05