Ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub beantragt, mein Sohn ist jetzt 18 Monaten alt. Seit er ungefähr ein Jahr alt ist, arbeite ich zwei Tage in der Woche bei meinem alten Arbeitgeber. Ich bin stellvertretende Chefredakteurin. Nun gibt es folgendes Problem: Meine Chefin und die Personalleitung möchten nicht, dass ich diesen Titel verwendte, sondern wollen, dass ich als Redakteurin im Impressum erscheine. Tatsächlich übe ich derzeit keine leitende Position aus, ich habe keine leitenden Funktionen. In meinem Vertrag -- ein Übergangsvertrag für die Zeit des Erziehungsurlaubs -- ist allerdings keine Jobbeschreibung notiert. Muss ich meinen Titel abgeben? Freue mich auf eine Antwort kitti
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 15:07